Hätten Sie gedacht, dass Sie Reinigungs-, Handwerkerkosten und sogar die Computerreparatur unter gewissen Voraussetzungen steuerlich geltend machen können. Und wussten Sie auch, dass sich mögliche 20 Prozent auch schon bei kleinen Summen rechnen? Machen Sie sich (noch) klüger. Einfach immer dem Link hinterher…