Gerade hierzulande ist Pünktlichkeit ein hohes Gut. Allerdings gab es offenbar Meinungsunterschiede darüber, wann der Eingang der Miete beim Vermieter noch als fristgerecht zu bewerten ist. Der BGH hat diesbezüglich jetzt Klarheit geschaffen.
Mehr unter: http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-urteil-viii-zr-222-15-ueberweisung-miete-dritter-werktag-rechtzeitig-klausel-vertrag-unwirksam/