Dass staatliche Eingriffe in schützenswerte private Interessen von Wohnungsbesitzern nicht immer dem geltenden Recht entsprechen oder – besser gesagt – Stand halten, belegt einmal mehr das folgende Urteil des Verwaltungsgerichtes Berlin. Wie bemerkte Heraklit so schön? Was auch immer du tust, tue es klug und bedenke das Ende …
http://www.tagesspiegel.de/…/urteil-des-verwa…/13987908.html